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   BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17   

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BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17 (https://dejure.org/2017,15415)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 B 81.17 (https://dejure.org/2017,15415)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 B 81.17 (https://dejure.org/2017,15415)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Furcht vor Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien

  • rewis.io
  • ra.de
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    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Furcht vor Verfolgung bei Rückkehr nach Syrien

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75).

    Die Beschwerde hält - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - eine Rechtsfrage für gegeben, weil das Berufungsgericht mit seinem Beschluss bei gleichen Erkenntnis- und Informationsquellen zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13), der die Auffassung vertreten habe, dass die illegale Ausreise, Asylantragstellung sowie längerer Auslandsaufenthalt zu einer Verfolgungsgefahr führt und somit ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft besteht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Hinsichtlich der Situation von Syrern, die nach illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt nach Syrien zurückkehren, ist das Berufungsgericht hingegen unter Einbeziehung neuerer Erkenntnisquellen und im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 - juris Rn. 21 ff.; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine zureichenden tatsächlichen Erkenntnisse gebe, dass die syrischen Sicherheitsbehörden letztlich jeden Rückkehrer, der Syrien verlassen, einen Asylantrag gestellt und sich längere Zeit im Ausland aufgehalten habe, ohne weitere Anhaltspunkte der Opposition zurechneten.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Die Beschwerde hält - unter Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - (InfAuslR 2017, 75) - eine Rechtsfrage für gegeben, weil das Berufungsgericht mit seinem Beschluss bei gleichen Erkenntnis- und Informationsquellen zu einem anderen Ergebnis gelangt als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13), der die Auffassung vertreten habe, dass die illegale Ausreise, Asylantragstellung sowie längerer Auslandsaufenthalt zu einer Verfolgungsgefahr führt und somit ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft besteht.
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Ein - hier nicht geltend gemachter - Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2017 - 1 B 81.17
    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03

    Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 27.07.2017 - 1 B 81/17   

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OVG Bremen, 27.07.2017 - 1 B 81/17 (https://dejure.org/2017,31080)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27.07.2017 - 1 B 81/17 (https://dejure.org/2017,31080)
OVG Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 (https://dejure.org/2017,31080)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Bereits daraus folgt, dass die Luftsicherheitsbehörde - wie schon nach bisheriger Rechtslage (vgl. § 7 Abs. 1 LuftSiG a. F.), an der sich ersichtlich nichts ändern sollte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.07.2017 - 1 B 81/17 -, NordÖR 2018, 22; OVG NW, Beschl. v. 01.03.2018, a.a.O., juris Rn. 12) - auch bei Vorliegen eines Regeltatbestands zu prüfen hat, ob dieser im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme luftsicherheitsrechtlicher Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (vgl. zu § 5 Abs. 2 WaffG BVerwG, Beschl. v. 22.04.1992 - 1 B 61.92 -), was nur aufgrund einer Gesamtwürdigung i. S. des § 7 Abs. 1a Satz 1 LuftSiG beurteilt werden kann.
  • VG Düsseldorf, 21.02.2019 - 6 L 3108/18

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, Widerruf, Erledigung, Sperrfrist

    vgl. zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 LuftSiG auch im Widerrufsverfahren: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris Rn. 21; Meyer in: Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, 20. Ergänzungslieferung, Stand: Januar 2018, § 7 LuftSiG, Rn. 76.
  • VG Düsseldorf, 06.06.2018 - 6 L 1452/18

    Reichsbürger Selbstverwalter Zuverlässigkeit Widerruf

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 20 A 89/15, und vom 1. März 2018 - 20 B 1340/17 - für das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG von den zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien abweichen wollte: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 20 A 89/15

    Gewährleistung der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Betroffenen zum

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018 - 20 B 1340/17 - für das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG von den zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien abweichen wollte: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - 20 B 1340/17

    Bewertung der Zuverlässigkeit eines Berufspiloten durch die

    vgl. für das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG von den zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien abweichen wollte: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2022 - 6 L 2430/22

    Luftsicherheit, Luftverkehr, Verkehrspilot, Zuverlässigkeit, Widerruf,

    vgl. zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 LuftSiG auch im Widerrufsverfahren: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris Rn. 21; Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, 22. EGL, Stand: Januar 2021, § 7 LuftSiG, Rn. 76.
  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär

    Diese Rechtsprechung ist trotz Einfügung des Abs. 1a nicht überholt (OVG Bremen, B. v. 27.07.2017 - 1 B 81/17 - juris Rn. 13 sowie OVG NRW, B. v. 01.03.2018 - 20 B 1340/17 - juris Rn. 10 und B. v. 30.05.2018 - 20 A 89/15 - juris Rn. 11 m. w. N. zu § 7 LuftSiG in der bis zum 03.03.2017 geltenden Fassung).
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2019 - 8 K 11837/17
    An den vorstehenden Maßstäben hat die Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG durch Art. 1 Nr. 7 Buchstabe b) des Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I T2. . 298) im Ergebnis nichts geändert, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018 - 20 B 1340/17 -, juris, Rn. 12 ff. mit ausführlicher Begründung; vgl. ferner für das Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass der Gesetzgeber mit der Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG von den zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien abweichen wollte OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 06.10.2023 - 6 L 2438/23
    vgl. zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 LuftSiG auch im Widerrufsverfahren: OVG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 1 B 81/17, juris Rn. 21; Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, 22. EGL, Stand: Januar 2021, § 7 LuftSiG Rn. 76.
  • VG Karlsruhe, 18.10.2019 - 8 K 6108/18

    Feststellung der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

    Entgegen der Ansicht des Klägers hat die Einfügung von § 7 Abs. 1a LuftSiG durch Art. 1 Nr. 7 Buchstabe b) des Ersten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vom 23.02.2017 (BGBl. I 2017, S. 298) daran im Ergebnis nichts geändert (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.03.2018 - 20 B 1340/18 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 27.07.2017 - 1 B 81/17 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 24.05.2023 - 6 L 1030/23
  • VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 6 L 1050/23
  • VG Bremen, 17.10.2019 - 5 K 2967/18

    Vorliegen eines Regelbeispiels nach § 7 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG -

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